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Fachbereich Bürgerservice, Einbürgerung, Migration und Wahlen

Ummeldung einer Wohnung

Beschreibung

Wenn Sie innerhalb der Stadt Rüsselsheim umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der neuen Wohnung ummelden. Bei dieser Gelegenheit ist in der Regel auch eine Adressenänderung auf dem Fahrzeugschein beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung Teil I möglich.

Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass persönliche Daten von Ihnen weitergegeben werden, haben Sie die Möglichkeit, eine Auskunfts- und Übermittlungssperre zu beantragen.

Ummeldungen sind gebührenfrei. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine gebührenfreie Meldebestätigung.

Für die Adressenänderung auf dem Fahrzeugschein beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung Teil I fallen jedoch Gebühren an.

Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Fahrzeugzulassung, beim Führerscheinerwerb, beim Beantragen eines Führungszeugnisses oder bei der Zustellung von Wahlbenachrichtigungen. Verspätete Ummeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Erläuterungen und Hinweise