Inhalt anspringen
Zurück zur Homepage
Fachbereich Bürgerservice, Einbürgerung, Migration und Wahlen

Untersuchungsberechtigungsschein

Beschreibung

Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung, der so genannten Jugendarbeitsschutzuntersuchung, unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.

 

Hierfür wird zum einen ein Untersuchungsberechtigungsschein benötigt. Dieser dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben. Des Weiteren wird ein Erhebungsbogen benötigt. Dieser Bogen dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen.

Die Arztwahl ist frei. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Hessen ist.

Erläuterungen und Hinweise