Voraussetzungen
Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn:
- eine Kollision von Pflichten des Pfandleihers nach der Pfandleiherverordnung und anderen Rechtsvorschriften besteht,
- ein Hinausschieben der Verwertung im Interesse des Verpfänders liegt, z. B. wenn aus saisonbedingten Gründen bei einer späteren Verwertung trotz der weiter anfallenden Zinsen und Kosten ein für den Verpfänder günstigeres Ergebnis erzielt werden kann,
- wenn über das Eigentum an dem Pfand oder über die Entstehung des Pfandrechts ein Rechtsstreit anhängig ist.
Fristen
Der Antrag sollte gestellt werden, sobald der wichtige Grund vorliegt.
Dokumente
- ggf. Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Pfandleiherlaubnis
- Unterlagen, die den wichtigen Grund dokumentieren
Gebühren
Es werden Gebühren in Höhe von 30,50 Euro erhoben
Rechtsgrundlage
Organisationseinheiten
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Gewerbe und Ordnung | 06142 83-2458 |