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Fachbereich Finanzen

Vollstreckung

Beschreibung

Die Vollstreckung nimmt die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde der Stadt Rüsselsheim am Main nach dem Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz wahr. Der Vollstreckungsbehörde obliegt die Beitreibung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen der Stadt Rüsselsheim am Main sowie zahlreicher anderer Behörden (zum Beispiel anderer Städte und Gemeinden, ARD ZDF Deutschlandradio, Kammern, Innungen und andere). 

Nicht zuständig ist die Vollstreckungsbehörde unter anderem für privatrechtliche Forderungen der Stadt Rüsselsheim am Main sowie Forderungen der Stadtwerke Rüsselsheim GmbH.

Die Vollstreckung umfasst die Pfändung von Einkommen beim Arbeitgeber, von Zahlungsansprüchen aus Konten bei Geldinstituten sowie von anderen verwertbaren Rechten zur Beitreibung der oben genannten Geldforderungen.

Die Vollstreckung im Außendienst wird im Stadtgebiet von Rüsselsheim am Main durch eigene Vollziehungsbeamte durchgeführt.

Für die Vollstreckung hat die oder der Zahlungspflichtige Pfändungsgebühren und sonstige Kosten der Vollstreckung zu entrichten, die ohne gesonderten Bescheid zwangsweise beigetrieben werden können.

Zur Abwehr der Pfändung oder Vollstreckung werden Zahlungen entgegengenommen.

Vollstreckungsmaßnahmen in den Grundbesitz (Zwangsversteigerung, Zwangssicherungshypothek, Zwangsverwaltung) werden auf Antrag der Vollstreckungsbehörde durch das für das Grundstück zuständige Vollstreckungsgericht (Amtsgericht) durchgeführt. Auskünfte über Zwangsversteigerungstermine erhalten Sie bei dem örtlichen Amtsgericht.

Soweit die Forderungen vor Ort außerhalb von Rüsselsheim am Main beigetrieben werden sollen, wird in der Regel das örtlich zuständige Vollstreckungsorgan im Auftrag der Stadt Rüsselsheim am Main tätig (für andere Kommunen, Gerichtsvollzieherinnen, Gerichtsvollzieher und andere).

Die Vermögensauskunft wird erforderlichenfalls durch die Vollstreckungsbehörde selbst oder durch die Gerichtsvollzieherin oder den Gerichtsvollzieher auf Antrag der Stadt Rüsselsheim am Main abgenommen.

Bitte überweisen Sie die Forderung nur unter Angabe des Kassenzeichens, welches in der Vollstreckungsankündigung/Zahlungsaufforderung angegeben wurde, auf eines der Konten der Stadt Rüsselsheim am Main.

Bankverbindungen der Stadt Rüsselsheim

Eine kurze Nachricht an die Vollstreckungsbehörde ist zudem hilfreich, um Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden. Wenden Sie sich hierzu bitte an die im Schreiben genannten Kontaktperson.

Außerdem können Sie bei uns im Haus die Forderung direkt bar in der Barkasse oder bei einem Vollziehungsbeamten bezahlen.

Öffnungszeiten Barkasse

Montag 10:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 10:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 15:00 - 17:30 Uhr

Freitag 10:00 - 12:00 Uhr

Aufgaben 

  • Vollstreckung von öffentlich-rechtlichen Geldforderungen
  • Vollstreckungsamtshilfe
  • Insolvenzverfahren
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen
  • Immobiliarvollstreckung (Vollstreckungsmaßnahmen in den Grundbesitz)

Erläuterungen und Hinweise