Beschreibung
Die Gebühren der Schulkindbetreuung können auf Antrag der Personensorgeberechtigten ermäßigt oder erlassen werden, gemäß der Satzung für Betreuungsschulen an Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Rüsselsheim am Main. Die Ermäßigung beziehungsweise Erlassung erfolgt dann, wenn Ihnen und Ihrem Kind die Aufbringung der Mittel aus dem Einkommen nicht zuzumuten ist. Dafür sind Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu prüfen.
Bitte füllen Sie hierzu den unten aufgeführten Antrag auf Zuschuss der Schuldkindbetreuung aus. Weitere Informationen können Sie beigefügtem Infoblatt entnehmen.