Beschreibung
Wenn Sie ein Sondereigentum an einer Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (zum Beispiel Gewerbe) oder an einem Stellplatz begründen möchten, benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Diese benötigen Sie auch, wenn Sie das Recht, eine bestimmte Wohnung im Gebäude dauerhaft zu bewohnen, geltend machen möchten (Dauerwohnrecht).
Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird nachgewiesen, dass
- eine Wohnung baulich hinreichend von anderen Wohnungen beziehungsweise Räumen abgeschlossen ist oder
- nicht zu Wohnzwecken dienende Räume (Teileigentum) von anderen Räumen abgeschlossen sind.
An Stellplätzen sowie an außerhalb des Gebäudes liegenden Teilen des Grundstücks, wie zum Beispiel Terrassen oder Gartenflächen, kann ebenfalls Sondereigentum begründet werden. Das Sondereigentum muss durch Maßangabe in der jeweiligen Bauzeichnung eindeutig bestimmt sein.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird durch die Bauaufsicht nach Prüfung Ihrer Unterlagen erteilt.
Die zu einer Wohn- bzw. Gewerbeeinheiten zugehörigen Räume müssen mit jeweils derselben Ziffer gekennzeichnet sein. Die eventuell zugehörigen Keller- oder sonstigen Nebenräume sind mit derselben Ziffer zu kennzeichnen.
Beispielhafte Angaben im Aufteilungsplan
• Wohneigentum (Wohnungen), Ziffer 1 bis 5
• Teileigentum (zum Beispiel Büro, Laden), T6 bis T9
• Sondereigentum (zum Beispiel Stellplätze P1 bis P8, Terrassen oder Gartenflächen S1 bis S5)
• Gemeinschaftseigentum (zum Beispiel Treppenhaus, Heizungskeller), G
Einen beispielshaften Plan finden Sie unter "Links und Downloads" am Ende der Seite.
Die benötigten Unterlagen sind ausschließlich online einzureichen.