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Bauaufsicht

Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen

Sie müssen eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen, wenn ein Sondereigentum begründet beziehungsweise ein Dauerwohnrecht geltend gemacht werden soll.

Beschreibung

Wenn Sie ein Sondereigentum an einer Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (zum Beispiel Gewerbe) oder an einem Stellplatz begründen möchten, benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Diese benötigen Sie auch, wenn Sie das Recht, eine bestimmte Wohnung im Gebäude dauerhaft zu bewohnen, geltend machen möchten (Dauerwohnrecht).

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird nachgewiesen, dass

  • eine Wohnung baulich hinreichend von anderen Wohnungen beziehungsweise Räumen abgeschlossen ist oder
  • nicht zu Wohnzwecken dienende Räume (Teileigentum) von anderen Räumen abgeschlossen sind.

An Stellplätzen sowie an außerhalb des Gebäudes liegenden Teilen des Grundstücks, wie zum Beispiel Terrassen oder Gartenflächen, kann ebenfalls Sondereigentum begründet werden. Das Sondereigentum muss durch Maßangabe in der jeweiligen Bauzeichnung eindeutig bestimmt sein.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird durch die Bauaufsicht nach Prüfung Ihrer Unterlagen erteilt.

Die zu einer Wohn- bzw. Gewerbeeinheiten zugehörigen Räume müssen mit jeweils derselben Ziffer gekennzeichnet sein. Die eventuell zugehörigen Keller- oder sonstigen Nebenräume sind mit derselben Ziffer zu kennzeichnen.

Die benötigten Unterlagen sind ausschließlich online einzureichen.

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