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Fachbereich Sicherheit und Ordnung

Anzeige des Waffengebrauchs während des Wachdienstes

Beschreibung

Falls Sie als Bewachungsunternehmer oder eine ihrer Wachpersonen im Wachdienst von Schusswaffen, Hieb- und Stoßwaffen oder von Reizstoffsprühgeräten Gebrauch gemacht haben, ist dies unverzüglich anzuzeigen.

Erläuterungen und Hinweise