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Amt für Umwelt und Klimaschutz

Genehmigung für die Beseitigung von Baum- und Grünbeständen

Beschreibung

Auch auf privatem Grund haben Bäume und Grünbestände einen hohen Wert für die Lebensqualität, für das Stadtklima und für die biologische Vielfalt. Bäume und Grünbestände innerhalb des sachlichen und räumlichen Geltungsbereichs der Satzung sind zum Schutz der Baum- und Grünbestände in der Stadt Rüsselsheim am Main geschützt. Die Fällung geschützter Bäume und die Durchführung von umfangreichen Schnittmaßnahmen im Kronen- oder Wurzelbereich müssen beim zuständigen Fachbereich beantragt werden. Fällgenehmigungen sind in der Regel mit Ersatzpflanzungen, in begründeten Ausnahmefällen mit einer Ausgleichzahlung verbunden.

Welche Bäume und Grünbestände sind geschützt?

Die Satzung schützt Bäume und Grünbestände im Geltungsbereich der Satzung.

  • Laubbäume ab einem Stammumfang von 0,8 Meter, gemessen in 1 Meter Höhe.
  • Mehrstämmige Laubbäume, wenn die Summe der einzelnen Stammumfänge 0,80 Meter, gemessen in 1 Meter Höhe, überschreitet. Liegt der Kronenansatz niedriger als 1 Meter, so ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz ausschlaggebend. 
  • Nadelbäume ab einem Stammumfang von 1,20 Meter gemessen in 1 Meter Höhe. 
  • Laubgehölzbestände, insbesondere Hecken, flächenhafte Gebüsche und flächenhafte Baumbestände ab einer bewachsenen Fläche von 50 m².  

Bäume und Grünbestände können auch durch andere Schutzvorschriften, etwa Bebauungspläne, Denkmalschutz, Naturschutzrecht und Artenschutz geschützt sein. Auskünfte erteilen die jeweiligen Fachämter.

Erläuterungen und Hinweise