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Dezernat III

Bebauungsplan

Beschreibung

Ein Bebauungsplan (B-Plan) legt verbindlich fest, wie die Grundstücke in seinem Geltungsbereich genutzt und bebaut werden dürfen. Bebauungspläne gibt es zum Beispiel für die Neubaugebiete in Rüsselsheim, viele bestehende Baugebiete und die wohnungsfernen Gärten.

Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und unter Beteiligung der Öffentlichkeit aufgestellt. Jeder hat die Möglichkeit, zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung oder zur Offenlage Anregungen oder Stellungnahmen einzubringen. Schließlich wird der Bebauungsplan von der Stadtverordnetenversammlung als Satzung beschlossen. Mit der Veröffentlichung dieses Beschlusses in der regionalen Tagespresse wird der Bebauungsplan rechtskräftig.

Rechtskräftige Bebauungspläne können im Bereich Stadtplanung, Rathaus, Zimmer 63, nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

Erläuterungen und Hinweise