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Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe

Beistandschaft

Beschreibung

Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, muss die Vaterschaft anerkannt werden. Weigert sich der betroffene Vater, kann für das betroffene Kind eine Beistandschaft beim Jugendamt eingerichtet werden. Der Beistand informiert und berät über die anstehenden Schritte. Er bemüht sich um eine Anerkennung der Vaterschaft und vertritt das Kind im gerichtlichen Verfahren, um seine Rechte angemessen durchzusetzen. Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
Eine Beistandschaft kann zudem eingerichtet werden für die Geltendmachung des Kindesunterhalts. Informationen dazu finden Sie nachstehend:

Dienstleistungen:

  • Abstammung des Kindes
  • gemeinsame elterliche Sorge
  • Unterhaltsansprüche
  • Einrichtung einer Beistandschaft

Erläuterungen und Hinweise