Beschreibung
Für eine Eheschließung im Ausland wird in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt. Mit dem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass kein Ehehindernis besteht.
Bei deutschen Staatsangehörigen ist für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses das Standesamt des aktuellen Wohnsitzes zuständig.
Sollte im Inland weder ein Wohnsitz noch ein Aufenthalt bestehen, so ist das Standesamt des letzten Wohnsitzes zuständig. Ausländische Staatsangehörige wenden sich bitte an das zuständige Konsulat oder die entsprechende Botschaft.