Inhalt anspringen
Zurück zur Homepage
Standesamt

Eheschließung bei ausländischer Staatsangehörigkeit

Zwei Personen die die Ehe miteinander eingehen wollen, werden im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung/Trauung, durch einen/e Standesbeamt*in miteinander verheiratet. Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.

Beschreibung

Für das Eingehen einer Ehe, ist die standesamtliche Trauung im deutschen Rechtsbereich erforderlich.

Bei der Prüfung der sogenannten Ehefähigkeit von ausländischen Eheschließenden (Ehefähigkeitszeugnis des Heimatstaates) kommt es darauf an, ob sich aus dem jeweiligen Heimatrecht des ausländischen Partners gesetzliche Ehehindernisse ergeben. Durch diese Prüfung soll vermieden werden, dass in Deutschland eine Ehe geschlossen wird, die im Heimatstaat des Eheschließenden unwirksam oderaufhebbar ist.

Die Vornahme der Eheschließung erfolgt im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung zweier Personen, durch eine Standesbeamtin oder einen Standesbeamten.

Einzige Ausnahme bildet die Eheschließung zweier Ausländern vor einer von der Regierung des Heimatstaates ordnungsgemäß ermächtigten Trauungsperson in der nach dem Recht dieses Staates vorgeschriebenen Form, insofern einer der Verlobten Angehöriger dieses Staates ist.

Sie wollen sich trauen? Dann führt Ihr erster Weg zu dem Standesamt der Stadt, in der Sie oder Ihre Verlobte beziehungsweise Ihr Verlobter mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind. Dort melden Sie Ihre Eheschließung an.


Die „Anmeldung“ ist vergleichbar mit der früheren „Aufgebotsbestellung“.
Bei der Anmeldung werden die Voraussetzungen für Ihre Eheschließung geprüft.
Liegt kein Ehehindernis vor, teilt Ihnen dies das Standesamt mit und vereinbart mit Ihnen einen Termin für Ihre Eheschließung. Dieser Termin muss innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung der Eheschließung liegen.

Die Eheschließung selbst kann dann in jedem deutschen Standesamt Ihrer Wahl stattfinden. Falls Sie in einem anderen als dem Wohnsitzstandesamt heiraten möchten, werden Ihre Unterlagen per Post an das Standesamt gesandt, in dem die Eheschließung stattfinden soll. Dort sollten Sie sich frühzeitig um einen Termin bemühen, der innerhalb der Sechs-Monats-Frist liegt.

Nähere Informationen zur Durchführung der Eheschließung (Trauzeugen, Ringtausch, Musik, Sektempfang et cetera) und zu den Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe erhalten Sie von den Kolleginnen und Kollegen des Standesamts.

Erläuterungen und Hinweise