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Standesamt

Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit

Beschreibung

Sie wollen sich trauen? Dann führt Ihr erster Weg zu dem Standesamt der Stadt, in der Sie oder Ihre Verlobte beziehungsweise Ihr Verlobter mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind. Dort melden Sie Ihre Eheschließung an.


Die „Anmeldung“ ist vergleichbar mit der früheren „Aufgebotsbestellung“.
Bei der Anmeldung werden die Voraussetzungen für Ihre Eheschließung geprüft.
Liegt kein Ehehindernis vor, teilt Ihnen dies das Standesamt mit und vereinbart mit Ihnen einen Termin für Ihre Eheschließung. Dieser Termin muss innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung der Eheschließung liegen.

 

Seit dem 1. Oktober 2017 ist es möglich, bestehende Lebenspartnerschaften in eine Ehe umzuwandeln. Es können keine neuen Lebenspartnerschaften mehr geschlossen werden.

 
Die Eheschließung selbst kann dann in jedem deutschen Standesamt Ihrer Wahl stattfinden. Falls Sie in einem anderen als dem Wohnsitzstandesamt heiraten möchten, werden Ihre Unterlagen per Post an das Standesamt gesandt, in dem die Eheschließung stattfinden soll. Dort sollten Sie sich frühzeitig um einen Termin bemühen, der innerhalb der Sechs-Monats-Frist liegt.

Nähere Informationen zur Durchführung der Eheschließung (Trauzeugen, Ringtausch, Musik, Sektempfang et cetera) und zu den Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe erhalten Sie von den Kolleginnen und Kollegen des Standesamts.

Erläuterungen und Hinweise