Beschreibung
Die Eheschließung wird im Eheregister des Standesamts eingetragen und damit beurkundet. Jede Eheschließung, die im Stadtgebiet Rüsselsheim stattgefunden hat, wird vom Standesamt Rüsselsheim beurkundet. Auf Antrag können Eheurkunden, beglaubigte Abschriften aus dem Eheregister oder internationale Eheurkunden ausgestellt werden. Der Antrag kann persönlich, schriftlich oder über den Online-Service gestellt werden.
Die Eheurkunde enthält folgende Angaben:
- Vor- und Familiennamen der Ehegatten
- Tag und Ort ihrer Geburt
- Tag und Ort der Eheschließung
- Gegebenenfalls die Religionszugehörigkeit
- Aktuelle Namensführung nach der Eheschließung
- Gegebenenfalls die Auflösung der Ehe (zum Beispiel: Scheidung)
Eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister enthält zusätzlich alle Folgebeurkundungen sowie auf Wunsch auch alle Hinweise.
Nach Paragraf 62 Personenstandsgesetz können Personen Urkunden erhalten, auf die sich der Registereintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Nachkommen. Andere Personen haben ein Recht auf Ausstellung von Urkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können. Zur Legitimation ist ein Reisepass oder Personalausweis vorzulegen.