Beschreibung
Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit stellen. Einbürgerungsbewerber, die bereits das 16.Lebensjahr vollendet haben oder älter sind müssen den Einbürgerungsantrag selbst stellen. Für jüngere Bewerberinnen und Bewerber müssen ihre gesetzlichen Vertreter, in der Regel die Eltern oder der sorgeberechtigte Elternteil, die Einbürgerung beantragen.
Um zu klären, ob die Voraussetzungen für eine Einbürgerung vorliegen, ist ein persönliches Gespräch notwendig. Für dieses Gespräch vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin. Im persönlichen Gespräch können dann die Unterlagen für die Antragstellung ausgehändigt und alle weiteren Schritte besprochen werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport. Hierzu gehören Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, den Rechtsgrundlagen und dem Verfahren einschließlich der erforderlichen Formulare. Darüber hinaus wird dort eine Präsentation der Einbürgerungsgrundlagen angeboten.
Wichtige Fragen und Antworten zum deutschen Staatsangehörigkeitsrecht fingen Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums des Innern. Den Online-Einbürgerungstest finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Nach Antragstellung erfolgt die Weiterleitung des Vorgangs an das Regierungspräsidium Darmstadt. Die abschließende Bearbeitung des Einbürgerungsantrages sowie die Entscheidung und Ausstellung der Urkunde erfolgt durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Ausgehändigt wird die Urkunde danach in Rüsselsheim im Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Bereich Einbürgerung und Migration.