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Fachbereich Bürgerservice, Einbürgerung, Migration und Wahlen

Fundsachen

Beschreibung

Im Fundbüro werden alle abgegebenen Gegenstände ab einem Wert von zehn Euro aufbewahrt, um den Eigentümerinnen und Eigentümern die Möglichkeit zu geben, den verlorenen Gegenstand zurück zu erhalten. Die Aufbewahrungszeit beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Datum der Abgabe der Fundsache.

Haben Sie einen Schlüssel, ein Handy, ein Fahrrad, Kleidung oder einen anderen Gegenstand gefunden, dann geben Sie die Fundsachen bitte im Fundbüro ab.
Wird die Fundsache nach Ablauf der Aufbewahrungszeit nicht durch die Eigentümerin oder den Eigentümer abgeholt, geht die Fundsache in den Besitz der Stadt über und wird versteigert, wenn die Finderin oder der Finder nicht einen Rückgabeanspruch bei der Abgabe der Fundsache angemeldet hat.
Sie als Finderin oder Finder können nach sechs Monaten das Eigentum an der Sache nach den Paragraphen 973, 974 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) erwerben.

Bei Fundsachen aus öffentlichen Behörden oder Verkehrsmitteln gelten auch hier spezielle Bestimm-ungen. Ein Anspruch auf Eigentumserwerb an der Fundsache ist ausgeschlossen. Die Paragraphen 973, 974 BGB finden keine Anwendung.

Erläuterungen und Hinweise