Inhalt anspringen
Zurück zur Homepage
Standesamt

Geburtsurkunde; Ausstellung

Wenn Sie einen Nachweis über Ihre Geburt benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Geburtsurkunde beantragen.

Beschreibung

Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, Ort und Tag seiner Geburt, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern.

Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen.

Eine Geburtsurkunde kann insbesondere zur Verwendung im Ausland auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden (Internationale Geburtsurkunde nach dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern). Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.

Sie können sich eine (auch eine internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat.

Jede Geburt, die im Stadtgebiet Rüsselsheim stattgefunden hat, wird vom Standesamt Rüsselsheim beurkundet. Auf Grundlage dieser Beurkundung stellt das Standesamt auf Antrag Geburtsurkunden aus. Der Antrag kann persönlich, schriftlich oder über den Online-Service gestellt werden.

Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:

  • Vor- und Familiennamen des Kindes
  • Geschlecht des Kindes
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Vor- und Familiennamen der Eltern
  • Gegebenenfalls die Religionszugehörigkeit von Kind und Eltern.
     

Wenn der Antragsteller es wünscht, wird die Urkunde auch ohne Angaben über das Geschlecht des Kindes, die Namen der Eltern und die Religionszugehörigkeit ausgestellt.

Darüber hinaus kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister oder eine internationale Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Nach Paragraf 62 Personenstandsgesetz können Personen Urkunden erhalten, auf die sich der Registereintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Nachkommen. Andere Personen haben ein Recht auf Ausstellung von Urkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können. Zur Legitimation ist ein Reisepass oder Personalausweis vorzulegen.

Erläuterungen und Hinweise