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Standesamt

Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig

Beschreibung

Eine internationale Geburtsurkunde wird zum Nachweis im Ausland benötigt.

Die Urkunde gilt in allen Staaten, die sich dem Übereinkommen vom 08.09.1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angeschlossen haben.

Jede Geburt, die im Stadtgebiet Rüsselsheim stattgefunden hat, wird vom Standesamt Rüsselsheim beurkundet. Auf Grundlage dieser Beurkundung stellt das Standesamt auf Antrag Geburtsurkunden aus. Der Antrag kann persönlich, schriftlich oder über den Online-Service gestellt werden.

Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:

  • Vor- und Familiennamen des Kindes
  • Geschlecht des Kindes
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Vor- und Familiennamen der Eltern
  • Gegebenenfalls die Religionszugehörigkeit von Kind und Eltern.

Wenn der Antragsteller es wünscht, wird die Urkunde auch ohne Angaben über das Geschlecht des Kindes, die Namen der Eltern und die Religionszugehörigkeit ausgestellt.

Darüber hinaus kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister oder eine internationale Geburtsurkunde ausgestellt werden.


Im Regelfall ist das Standesamt, das das Geburtenregister mit dem Geburtseintrag führt, zuständig. Im Falle einer Geburt in Rüsselsheim ist das hiesige Standesamt zuständig.

Nach Paragraf 62 Personenstandsgesetz können Personen Urkunden erhalten, auf die sich der Registereintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Nachkommen. Andere Personen haben ein Recht auf Ausstellung von Urkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können. Zur Legitimation ist ein Reisepass oder Personalausweis vorzulegen.

Erläuterungen und Hinweise