Beschreibung
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde, die Änderung des Namens des Gewerbetreibenden sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes
Wenn Sie Ihr Gewerbe in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen möchten, reicht eine Gewerbeummeldung nicht aus. In diesem Fall muss das Gewerbe erst am alten Standort abgemeldet und anschließend am neuen Standort wieder angemeldet werden.
Die Gewerbemeldestelle übernimmt die Registrierung von Gewerbeanmeldungen, -ummeldungen und -abmeldungen und erteilt Auskünfte aus dem Gewerbemelderegister.
Unterlagen bequem von zu Hause aus zusenden:
Die Formulare für die Gewerbean-, um- und –abmeldung finden Sie weiter unten auf der Internetseite. Sie können uns die Formulare gerne ausgefüllt per E-Mail an gewerbewesenruesselsheimde oder per Post zusenden. Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig. Bei Fragen können Sie uns gerne unter der angegeben E-Mailadresse oder telefonisch kontaktieren.
Achten Sie bei der Zusendung der Unterlagen bitte darauf, dass die Gewerbemeldungen unterschrieben sind und eine Ausweiskopie beiliegt. Bei juristischen Personen ist zudem noch ein aktueller Handelsregisterauszug beizufügen.