Beschreibung
Die Zuständigkeit für den Hochwasserschutz liegt grundsätzlich bei den Gemeinden, die für die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die Bauleitplanung und die Gefahrenabwehr verantwortlich sind.
Flussgebietsbezogene, konzeptionelle Planungen im Hochwasserschutz als Basis einer funktionalen Daseinsvorsorge werden durch das Land wahrgenommen. Zudem unterstützt das Land die Gemeinden bei ihren Vorhaben durch Bereitstellung von vorhandenen Planungsdaten.
In der Bundesrepublik Deutschland sind die einzelnen Bundesländer für Planungen im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz zuständig. Das betrifft insbesondere flussnahe Gebiete. Dabei unterstützt das Land die Gemeinden bei ihren Vorhaben durch Bereitstellung von vorhandenen Planungsdaten.
Bei Fragen zum Thema Hochwasserschutz wenden Sie sich an die Gemeinde und die örtliche Feuerwehr.