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Fachbereich Finanzen

Hundesteuer - Hund abmelden

Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

Beschreibung

Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn

  • Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
  • Sie keinen Hund mehr haben.

Nach der Anmeldung des Hundes wird die Hundesteuermarke ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben ist. Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde muss der Hund im Fachbereich Finanzen / Steuerangelegenheiten abgemeldet werden. Die Ab- und Ummeldung erfolgt nicht automatisch.

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