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Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe

Jugendhilfe im Strafverfahren

Beschreibung

Wenn junge Menschen im Alter von 14 - 18 Jahren oder junge Erwachsene bis 21 Jahre mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, können sie und ihre Eltern sich an die Jugendhilfe im Strafverfahren wenden.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Jugendamtes. Sie ist in den gesamten Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens eingebunden. Dabei begleitet sie die jungen straffälligen Menschen, unterstützt aber auch die Jugendgerichte und die Jugendstaatsanwaltschaft durch Berichte, Stellungnahmen und Entscheidungshilfen. Bei allen Überlegungen steht die persönliche Lebenssituation des jungen Menschen im Vordergrund.

Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren:
Zu den vielfältigen Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren gehören insbesondere:

Information und Beratung

  • über den Ablauf des Jugendgerichtsverfahrens,
  • die möglichen Folgen der Straftat,
  • Datenschutz und Vertrauensschutz,
  • verschiedene Hilfsangebote nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz,
  • bei Problemen und Schwierigkeiten in
    • Schule, Beruf und Ausbildung,
    • Familie und Wohnen,
    • Freizeit sowie bei
    • Schulden;

Berichterstattung an die Staatsanwaltschaft und das Jugendgericht (jeweils unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit) in schriftlicher Form über

  • die persönliche Lebensgeschichte und Lebenssituation,
  • Zukunftsperspektiven,
  • Hintergründe der Straftaten,
  • Jugendhilfemaßnahmen;

Unterstützung

  • des jungen Menschen während des Jugendgerichtsverfahrens,
  • des Jugendgerichts bei der Entscheidungsfindung;

Betreuung

  • in der Untersuchungshaft und während der Strafhaft;

Vermittlung und Begleitung von

  • Jugendhilfemaßnahmen, wie ambulante Erziehungshilfe und betreutes Wohnen.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren berät und unterstützt straffällig gewordene Jugendliche und junge Volljährige im Alter von 14 bis 20 Jahren sowie deren Eltern vor, während und nach einem Gerichtsverfahren.

Erläuterungen und Hinweise