Beschreibung
Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.
Weitere Informationen erhalten Sie über die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Kassel.
Aktueller Hinweis:
Aufgrund der aktuellen Situation ist die persönliche Vorsprache in unserem Dienstgebäude nicht möglich. Die Einsendung von Unterlagen kann per Post oder per E-Mail an bussgeldstelleruesselsheimde erfolgen. Wir beraten Sie auch gerne telefonisch.
Voraussetzung für eine Privatanzeige:
Das Vergehen hat mich persönlich beeinträchtigt. Das Vergehen darf ausschließlich im ruhenden Verkehr begangen worden sein. Zum Beispiel:
- Parken vor einer Einfahrt, mit Behinderung von mir selbst
- Parken auf dem Gehweg, mit Behinderung von mir selbst
- Parken im Verkehrsberuhigten Bereich, mit Behinderung von mir selbst
Anonyme Anzeigen können nicht eingeleitet werden.