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Fachbereich Bürgerservice, Einbürgerung, Migration und Wahlen

Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ändern

Beschreibung

Die Änderung von Halterangaben bei Umzug oder Namensänderung müssen unverzüglich der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden. Die Umschreibung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) bei Umzug innerhalb des Kreisgebiets und bei Beibehaltung des Kennzeichens kann auch bei der Meldebehörde erfolgen.

Erläuterungen und Hinweise