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Fachbereich Bildung und Betreuung

Kindertagesbetreuung

Beschreibung

Nach Paragraf 24 des achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) haben alle Kinder mit der Vollendung ihres ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege, mit Vollendung ihres dritten Lebensjahres bis zur Einschulung einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. In allen 28 Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Rüsselsheim wird nach hauseigenen pädgaogischen Konzepten gearbeitet, die im Rahmen eines stadtweiten Qualitätsmanagement für die Kindertagesstätten der Stadt Rüsselsheim entwickelt wurden. 

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