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Standesamt

Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen

Beschreibung

Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft zweier gleichgeschlechtlicher Menschen. Jede Lebenspartnerschaft, die im Stadtgebiet Rüsselsheim stattgefunden hat, wird vom Standesamt Rüsselsheim beurkundet. Auf Antrag können Lebenspartnerschaftsurkunden und beglaubigte Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister ausgestellt werden. Der Antrag kann persönlich, schriftlich oder über den Online-Service gestellt werden. Eine Internationale Lebenspartnerschaftsurkunde (mehrsprachig) gibt es nicht. Sollten Sie die Urkunde in einer anderen Sprache benötigen, so müssten Sie die deutsche Urkunde übersetzen lassen.

Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält folgende Angaben:

  • Die Vornamen und Familiennamen der Lebenspartnerinnen und -partner – jeweils vor und nach der Begründung der Lebenspartnerschaft
  • Tag und Ort der Begründung der Lebenspartnerschaft
  • Tag und Ort der Geburt der Lebenspartnerinnen und -partner
  • gegebenenfalls die Religionszugehörigkeit
  • gegebenenfalls die Auflösung der Lebenspartnerschaft
     

Eine beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister enthält zusätzlich alle Folgebeurkundungen sowie auf Wunsch auch alle Hinweise.

Nach Paragraf 62 Personenstandsgesetz können Personen Urkunden erhalten, auf die sich der Registereintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Nachkommen. Andere Personen haben ein Recht auf Ausstellung von Urkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können. Zur Legitimation ist ein Reisepass oder Personalausweis vorzulegen.


Hinweis
Derzeit finden keine offenen Sprechzeiten statt. Bitte nutzen Sie vorrangig die elektronische Kommunikation oder unseren Online‐Service. Wenn Sie nicht die Möglichkeit zur Nutzung des Online-Service haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin per Telefon oder E-Mail.

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