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Fachbereich Bürgerservice, Einbürgerung, Migration und Wahlen

Meldebescheinigung

Wenn Sie eine Meldebescheinigung benötigen, dann können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.

Beschreibung

Die Meldebehörde der Stadt beziehungsweise Gemeinde bei der Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung aus.
Dafür bedarf es der Angabe des Familiennamens , des Vornamens, des Geburtsdatums sowie der Anschrift der derzeitigen Haupt- oder alleinigen Wohnung.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, Sie beinhaltet mindestens die in § 18 Abs. 1 BMG genannten folgenden Daten:

Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens , Doktorgrad, Geburtsdatum, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

Auf Antrag können diese Daten um die in § 18 Abs. 2 BMG genannten ergänzt und damit eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden. In dem Fall, dass Sie nicht selbst bei der Meldebehörde vorsprechen oder sich sonst an diese wenden können darf diese die Meldebescheinigung nur gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben oder sie wird Ihnen postalisch oder elektronisch zugestellt.

Sie wird zum Beispiel im Rahmen einer Eheschließung benötigt. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.

Wir stellen Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie in Rüsselsheim am Main mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Es wird einer einfachen und einer erweiterten Meldebescheinigung unterschieden.

Bescheinigungen zur Vorlage bei Behörden wie z.B. für Amt für Soziale Arbeit, Jobcenter, Deutsche Rentenversicherung sind gebührenfrei, sofern Sie für den Bezug von Sozialleistungen benötigt werden. Ein Nachweis über die Anforderung ist vorzulegen.

Hinweis: Gebührenfrei Meldebescheinigung können Sie schriftlich oder persönlich im Stadtbüro beantragen. Bei einer schriftlichen Beantragung fügen Sie bitte den Nachweis über die Anforderung einer Meldebescheinigung hinzu.

Ebenso bestätigen wir Ihre Meldedaten im Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (Führerscheinantrag)

Erläuterungen und Hinweise