Inhalt anspringen
Zurück zur Homepage
Fachbereich Bürgerservice, Einbürgerung, Migration und Wahlen

Melderegister - Eintragen einer Auskunftssperre

Wenn Sie eine Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen wollen, müssen Sie schutzwürdige Interessen glaubhaft machen.

Beschreibung

Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann. 

Erläuterungen und Hinweise