Inhalt anspringen
Zurück zur Homepage
Fachbereich Bürgerservice, Einbürgerung, Migration und Wahlen

Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen

Beschreibung

Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können in den 6 Monaten vor einer Wahl im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen folgende Angaben zu wahlberechtigten Personen aus dem Melderegister erhalten:

  • Vor- und Familiennamen,
  • Doktorgrad,
  • derzeitige Anschrift.

Ist die nachgefragte Person verstorben, wird dies mitgeteilt.

Erläuterungen und Hinweise