Beschreibung
Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Benutzungsart einer baulichen Anlage. Die Änderung der Nutzung - auch ohne bauliche Änderungen - ist baugenehmigungspflichtig, wenn das öffentliche Baurecht an die bauliche Anlage in der neuen Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen stellt. Das ist in der Regel der Fall. Das Verfahren entspricht dem der Genehmigung von Neubauten.
Ist die Nutzung(sänderung) baugenehmigungspflichtig, ist ein Bauantrag schriftlich bei der Bauaufsicht einzureichen. Diese berät zum Verfahren und erläutert die Anforderungen und Voraussetzungen des Antrags.