Beschreibung
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder eine Demonstration veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe anmelden. Dabei ist mit Bekanntgabe die Einladung von Teilnehmer*innen oder der Aufruf mit unterschiedlichen Medien zu verstehen.