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Fachbereich Sicherheit und Ordnung

Parkausweis für Bewohner (Bewohnerparkvorrechte)

Hier erfahren Sie, wie Sie einen Bewohnerparkausweis in festgesetzten städtischen Gebieten mit erheblichem Parkraummangel beantragen können.

Beschreibung

Ein Parkausweis für Bewohner muss beantragt werden. Einen Anspruch auf einen Parkausweis für Bewohner hat, wer in dem entsprechenden Bereich (der so genannte Bereich mit Bewohnerparkbevorrechtigung) meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt. Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. Ausnahmegenehmigungen für Bewohner können nur ausgestellt werden, wenn keine Möglichkeit besteht, das Fahrzeug auf dem Grundstück abzustellen beziehungsweise kein Stellplatz/Garage angemietet werden kann.

Hinweis:

Es wird eine Beantragung per Mail an StVOruesselsheimde oder Post empfohlen. So kann die Straßenverkehrsbehörde bereits bei der Beantragung prüfen, ob die einzureichenden Unterlagen vollständig sind. Bürgerinnen und Bürger können so vermeiden, gegebenenfalls ein zweites Mal vor Ort vorsprechen zu müssen. Selbstverständlich ist auch jederzeit eine telefonische Beratung oder eine Terminvergabe möglich.

Erläuterungen und Hinweise