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Fachbereich Bürgerservice, Einbürgerung, Migration und Wahlen

Personalausweis Meldung wegen Verlust

Beschreibung

Ist der Personalausweis abhanden gekommen, das heißt der Personalausweis ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin beziehungsweise der Ausweisinhaber die Pflicht, der Personalausweisbehörde unverzüglich den Verlust und gegebenenfalls das Wiederauffinden des Ausweises anzuzeigen. Bei der Meldung im Stadtbüro können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

Bei aktiviertem elektronischen Identitätsnachweis (eID-Funktion) hat die Ausweisinhaberin beziehungsweise der Ausweisinhaber die Funktion über die zuständige oder ausstellende Personalausweisbehörde oder den Sperrnotruf, der auch vom Ausland erreichbar ist, unverzüglich sperren zu lassen. Die Sperrung der eID-Funktion ist gebührenfrei. 

Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.

Sperrnotruf

Telefon: 116 116

Erläuterungen und Hinweise