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Fachbereich Bürgerservice, Einbürgerung, Migration und Wahlen

Personalausweis, vorläufiger

Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Beschreibung

Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.

Soweit für die Einreise in ausländische Staaten kein Reisepass benötigt wird, genügt hierfür ein Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis. Für den Fall, dass Sie einen Personalausweis sofort benötigen und Sie nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises durch die Bundesdruckerei GmbH warten können, weil Sie sich zum Beispiel nicht durch einen gültigen Pass ausweisen können, besteht die Möglichkeit der unmittelbaren Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises.

Die Gültigkeitsdauer von vorläufigen Personalausweisen beträgt höchstens drei Monate.

Erläuterungen und Hinweise