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Fachbereich Sicherheit und Ordnung

Pfandleih- oder Pfandvermittlerbetrieb (Anzeige)

Beschreibung

Wenn Sie mit dem Betrieb eines Pfandleih- oder Pfandvermittlergewerbes beginnen, haben Sie anzuzeigen, welche Räume Sie für den Gewerbebetrieb nutzen. Gleiches gilt beim Wechsel der genutzten Räume für die genannten Gewerbebetriebe.

Erläuterungen und Hinweise