Beschreibung
Ein Reisegewerbe liegt vor, wenn jemand gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
- Waren feilbietet beziehungsweise ankauft oder Bestellungen für Waren aufsucht (vertreibt), Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht
- oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.
Die Ausübung eines Reisegewerbes ist grundsätzlich erlaubnispflichtig (Reisegewerbekarte). Es gibt allerdings bestimmte Tätigkeiten, für die eine Reisegewerbekarte nicht benötigt wird.
Die Reisegewerbekarte kann auf Antrag erweitert werden. Die Geltungsdauer der Reisegewerbekarte, sofern sie nicht unbefristet erteilt ist, kann auf Antrag verlängert werden.