Inhalt anspringen
Zurück zur Homepage
Fachbereich Bürgerservice, Einbürgerung, Migration und Wahlen

Reisepass; Ausstellung express (Expresspass)

Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel mindestens 2 Wochen. Sofern Sie kurzfristig einen Reisepass benötigen, können Sie den Reisepass in einem Expressverfahren beantragen.

Beschreibung

Zur Einreise in bestimmte Staaten benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass. Über die Einreisebestimmungen weltweit informiert das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite.

Seit 1. November 2005 hat die Bundesrepublik Deutschland als einer der ersten Mitgliedsstaaten der Europäischen Union den elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten eingeführt.

Im ePass sind auf einem Chip personen- und dokumentenbezogene Daten und so genannte biometrische Daten, wie Lichtbild und Fingerabdrücke, gespeichert.

Der Reisepass wird im Regelfall für Personen ab zwölf Jahren ausgestellt. Die Gültigkeitsdauer des ePasses beträgt für Personen bis zum 24. Lebensjahr sechs Jahre und bei älteren Personen behält der Pass zehn Jahre lang seine Gültigkeit.

Auch die vor dem 1. November 2005 ausgestellten Pässe behalten ihre vorgesehene Gültigkeit. Den Inhabern alter, aber noch gültiger Pässe entstehen im Reiseverkehr keine Nachteile.

Expresspass

Um in Eilfällen ein Reisedokument in kurzer Zeit zu erhalten, gibt es die Möglichkeit der Ausstellung des Expresspasses. Dieser ist bei Passbehörden innerhalb von 72 Stunden zu erhalten. Geht die Bestellung bis spätestens 12 Uhr bei der Bundesdruckerei GmbH in Berlin ein, kann der Reisepass im Expressverfahren binnen zwei Werktagen ausgestellt werden.

Kann ein Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig bis zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr.

Für Vielreisende bietet sich die Beantragung eines ePasses mit 48 Seiten an.

Die Eintragung eines Kindes in den elterlichen Reisepass ist ab dem 1. November 2007 nicht mehr zulässig. Hintergrund dafür ist die Anpassung an internationale Entwicklungen, für Reisende jeden Alters eigene Dokumente vorzusehen, um Missbrauch vorzubeugen und Kinder zu schützen. Reisepässe, die vor dem 1. November 2007 ausgestellt wurden und einen Kindereintrag enthalten, behalten ihre Gültigkeit.

Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.

Erläuterungen und Hinweise