Inhalt anspringen
Zurück zur Homepage
Fachbereich Bürgerservice, Einbürgerung, Migration und Wahlen

Reisepass: Verlustanzeige

Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.

Beschreibung

Ist der Passinhaberin bzw. dem Passinhaber der Reisepass abhanden gekommen, d.h. der Pass ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Passinhaberin bzw. der Passinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Reisepasses anzuzeigen.

In Rüsselsheim kann dies auch online erfolgen.

Erläuterungen und Hinweise