Inhalt anspringen
Zurück zur Homepage
Fachbereich Sicherheit und Ordnung

Sondernutzung Außengastronomie (änderungsfreie Übernahme)

Beschreibung

Wenn Sie außerhalb Ihrer Gaststättenräume auf öffentlicher Fläche unter freiem Himmel Speisen und Getränke anbieten wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

Erläuterungen und Hinweise