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Amt für Mobilität und Tiefbau

Gewerbliche Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen

Beschreibung

Wenn ein Bürger öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrlichen Vorschriften nutzen möchte, dann stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und ggf. gebührenpflichtig ist.

Eine bauliche Sondernutzung bedarf gleichzeitig einer verkehrsbehördlichen Genehmigung, die in Verbindung mit dem Antrag auf Sondernutzungserlaubnis gestellt wird. Für Ihre eigene Terminierung ist eine Bearbeitungszeit von 14 Kalendertagen zu berücksichtigen.

Sondernutzungen gewerblicher Art sind z.B.:

  • Verkaufswagen/Verkaufsstände
  • Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
  • Informationsstände
  • Werbeaufsteller/Werbetafeln
  • Straßencafe (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
  • Fahrradständer

Inhalt der Erlaubnis

Die Sondernutzungserlaubnis wird i. d. R.  befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Mit dieser Erlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind.

Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen bzw. Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (z. B. Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).

Erläuterungen und Hinweise