Beschreibung
Wer Gewinnspielgeräte aufstellen will, muss eine Erlaubnis der zuständigen Behörde einholen. Zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz unterhält.
Voraussetzungen
- Eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung setzt Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit voraus. Die Zuverlässigkeit wird bei der Beantragung von der Behörde geprüft.
Verfahrensablauf
- Zuerst sind von Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zu besorgen und bei der Behörde mit dem schriftlichen Antrag einzureichen.
- Die Behörde prüft Ihre gewerberechtliche Zuverlässigkeit
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Erlaubnis mit einem Gebührenbescheid.
Ansprechpartner
An die Ordnungsbehörde der Stadt bzw. Gemeinde, in der die Spielgeräte aufgestellt werden sollen.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln
Dokumente
- Handelsregisterauszug (nur bei juristischen Personen des Handelsrechts)
- Gegebenenfalls ein Handelsregisterauszug aus dem Land in dem sich der Hauptfirmensitz befindet (nur bei juristischen Personen nach ausländischem EU-Recht)
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamts oder bei juristischen Personen auch für den oder die Geschäftsführer
- Gewerbezentralregisterauszug von der zuständigen Behörde des Hauptwohnsitzes oder bei juristischen Personen von der zuständigen Behörde des Hauptfirmensitzes
- Polizeiliches Führungszeugnis von der zuständigen Behörde des Hauptwohnsitzes oder bei juristischen Personen von der zuständigen Behörde des Hauptwohnsitzes der vertretungsberechtigten Personen (zum Beispiel Geschäftsführer)
Personalausweis oder Reisepass und eine Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde - Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichts gemäß Paragraf 915 der Zivilprozessordnung (ZPO) und Paragraf 26 Absatz 2 der Insolvenzordnung (InsO).
Anträge / Formulare
Gebühren
Die Gebühren für die Erteilung der Aufstellerlaubnis belaufen sich auf 2.000 Euro. Die weiteren Bearbeitungsgebühren für die Bestätigung des Aufstellortes betragen für jeden Aufstellort auf 300 Euro.
Rechtsgrundlage
Organisationseinheiten
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
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Gewerbe und Ordnung | 06142 83-2458 |