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Fachbereich Sicherheit und Ordnung

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Aufstellerlaubnis

Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33c Gewerbeordnung

Beschreibung

Wer Gewinnspielgeräte aufstellen will, muss eine Erlaubnis der zuständigen Behörde einholen. Zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz unterhält.

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