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Fachbereich Sicherheit und Ordnung

Spielhallenerlaubnis

Sie möchten eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben, das der Aufstellung von Geld- oder Warenspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit dient? Dazu benötigen Sie eine Erlaubnis.

Beschreibung

Spielhallen sind Unternehmen, die überwiegend oder ausschließlich Spielgeräte mit oder ohne Gewinnmöglichkeit gegen Entgelt aufgestellt haben. Diese Geräte können bespielt werden. Wer solche Gelegenheiten gewerbsmäßig einrichtet und betreibt, muss dafür eine Spielhallenerlaubnis beantragen. Diese Erlaubnis wird von der Stadt Rüsselsheim am Main erteilt, sofern die Spielhalle innerhalb der Stadtgrenzen betrieben wird.

Die Spielhallenerlaubnis muss schriftlich beantragt werden. Bezüglich der einzelnen Antragsunterlagen bitten wir Sie, beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung nachzufragen.

Im Vorfeld der Gewerbeerlaubnis müssen in jedem Fall die Voraussetzungen nach Planungsrecht und Bauordnungsrecht erfüllt sein. Die Erteilung der Spielhallenkonzession setzt grundsätzlich das Bestehen einer Baugenehmigung voraus.

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