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Fachbereich Zentrales

Standplatzgenehmigung

Beschreibung

Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.

Märkte im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) sind gewerbliche Verkaufsveranstaltungen, bei denen je nach Markttyp entweder bestimmte Waren oder Waren aller Art vertrieben werden.

Unterschieden wird je nach Sortiment in Jahr- und Spezialmärkte. Wer eine solche Veranstaltung unter in Anspruchnahme der so genannten "Marktprivilegien" durchführen möchte, bedarf einer Erlaubnis.

Erläuterungen und Hinweise