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Standesamt

Anmeldung von Sterbefällen

Wenn jemand beispielsweise in Ihrer Familie verstorben ist, dann müssen Sie dies beim Standesamt anzeigen.

Beschreibung

Der Tod eines Menschen ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt anzuzeigen.

Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den jeweiligen Träger der Einrichtung. Ansonsten sind folgende Personen zur Anzeige eines Sterbefalls in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

Jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat.
Die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat.
Jede andere Person, die beim Tod zugegen war oder vom Sterbefall unmittelbar unterrichtet ist.
 
In der Regel werden die Formalitäten in Bezug auf die Anmeldung eines Sterbefalls von einem Bestattungsunternehmen übernommen.

Eine Anmeldung eines Sterbefalls kann täglich während der Öffnungszeiten des Standesamts sowie außerhalb der Öffnungszeiten nur nach telefonischer Terminvereinbarung erfolgen.

Erläuterungen und Hinweise