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Standesamt

Sterbefall im Ausland Beurkundung

Wenn Sie einen im Ausland eingetretenen Sterbefall in Deutschland nachbeurkunden lassen möchten, dann können Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.

Beschreibung

Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.

Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Sterbeurkunde entfallen somit zukünftig.

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