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Standesamt

Sterbeurkunde Ausstellung

Im Todesfall können Sie als Angehörige des Verstorbenen eine Sterbeurkunde beantragen.

Beschreibung

Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können. Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

Der Tod eines Menschen wird im Sterberegister des Standesamts eingetragen und damit beurkundet. Jeder Sterbefall, der im Stadtgebiet Rüsselsheim stattgefunden hat, wird vom Standesamt Rüsselsheim beurkundet. Auf Grundlage dieser Beurkundung stellt das Standesamt auf Antrag eine Sterbeurkunde aus. Der Antrag kann persönlich, schriftlich oder über den Online-Service gestellt werden.

Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für:

  • die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie
  • die Nachlassabwicklung
  • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.


Den Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Standesamt beantragen.

Die Sterbeurkunde enthält folgende Angaben:

  • Vor- und Familienname des Verstorbenen
  • Sterbedatum und -ort
  • Geburtsdatum und -ort
  • gegebenenfalls die Religionszugehörigkeit
  • letzter Wohnsitz
  • Familienstand
  • Vor- und Familiennamen des Ehegatten/vorverstorbenen Ehegatten

Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister oder eine internationale Sterbeurkunde ausgestellt werden. Im Regelfall ist das Standesamt, das das Sterberegister mit dem Sterbeeintrag führt, zuständig.

Erläuterungen und Hinweise