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Dezernat III

Umlegung von Grundstücken - Beschluss

Beschreibung

Im Umlegungsverfahren werden Grundstücke bzw. Grundstücksteile so verändert und getauscht, dass neue Grundstücke entstehen, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltet sind.

Die Umverteilung soll einen Ausgleich zwischen den Interessen der betroffenen Grundstückseigentümer und der Allgemeinheit schaffen. Der Wert des Grundeigentums von Einzelnen darf durch die Umlegung nicht geringer werden. Alle beteiligten Grundstückeigentümer sollen ein dem Verkehrswert und der Lage nach möglichst gleichwertiges Grundstück bekommen.

Ist der Wert des neuen Grundstücks geringer als der des alten, wird die Differenz ausbezahlt. Kann die Gemeinde den Eigentümern nur ein Grundstück mit höherem Verkehrswert als das ursprüngliche zuteilen, müssen diese eine Zahlung leisten.

Hinweis:

In Ausnahmefällen ist es auch möglich, dass ein neues Grundstück außerhalb des Umlegungsgebietes oder eine Geldabfindung angeboten wird.

An einer Umlegung sind beteiligt:

  • die Grundstückseigentümer
  • die Gemeinde
  • alle Inhaber von Rechten an den betroffenen Grundstücken
  • die Bedarfs- und Erschließungsträger

Erläuterungen und Hinweise