Beschreibung
Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zusammen. Die wichtigsten Gesetze des Verkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und, auf dieser Rechtsgrundlage aufbauend, die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Gemeinsam regeln sie die persönlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr, wichtige Verhaltensvorschriften, notwendige Fahrzeugstandards und die Beförderung von Personen und Sachen auf den verschiedenen Verkehrswegen. Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Verkehrskontrollen beispielsweise sind ein Teil der Verkehrsüberwachung. Diese Aufgaben werden durch die Polizei und die Hilfspolizeibeamten der Städte und Gemeinden übernommen. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs liegt in der Verantwortung der Städte und Gemeinden und der Polizei.
Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internetauftritt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur unter "Straßenverkehrs-Ordnung".
- StVO-Novelle (Öffnet in einem neuen Tab)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Straßenverkehrs - Zulassungs - Ordnung (StVZO) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Verordnung über die Zulassung von Personen m Straßenverkehr (FeV) (Öffnet in einem neuen Tab)
In Rüsselsheim am Main ist der Bereich Verkehrsüberwachung sowohl für den ruhenden Verkehr als auch für den fließenden Verkehr zuständig. Das primäre Ziel ist die Gefahrenabwehr und Unfallprävention im Straßenverkehr der Stadt.
Die Verkehrsüberwachung des ruhenden Verkehrs umfasst deshalb schwerpunktmäßig:
- die Kontrolle von Feuerwehrzufahrten, Schwerbehindertenparkplätzen, Halteverbote oder Sperrflächen
- die Überwachung von falsch geparkten Kraftfahrzeugen im Gemarkungsgebiet,
- die Kontrolle der bewirtschafteten Parkflächen sowie
- Schulwegkontrollen.
Bei Verstößen wirken die Hilfspolizeibeamt*innen der Verkehrsüberwachung durch Verwarnungen oder gegebenenfalls auch durch Abschleppmaßnahmen ein.
Das übergeordnetes Ziel von Geschwindigkeitsmessungen ist die Verhinderung von Unfällen und die Minderung möglicher Unfallfolgen sowie die Begrenzung von schädlichen Umwelteinflüssen (wie zum Beispiel Lärm). Hierfür führt die Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs schwerpunktmäßig flächendeckende und engmaschige Geschwindigkeitsmessungen (stationär sowie mobil) im gesamten Stadtgebiet durch.