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Fachbereich Bürgerservice, Einbürgerung, Migration und Wahlen

Wählbarkeitsbescheinigung

Beschreibung

Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

Erläuterungen und Hinweise