Beschreibung
Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.
Achtung:
Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Bitte beachten Sie, dass nur unterschriebene Anträge bearbeitet werden können.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes Wohngeldstelle beraten hierzu gerne.
Ab dem 01.02.2025 sind persönliche Vorsprachen nur noch nach vorheriger Terminabsprache möglich. Hierzu kontaktieren Sie bitte Ihren Sachbearbeiter oder schreiben eine Mail an TermineWohnenruesselsheimde.
Die reine Abgabe von Unterlagen erfolgt bitte über die Briefkästen der Ferdinand-Stuttmann-Straße 11 oder am Marktplatze 4. Hierzu ist keine persönliche Vorsprache notwendig!
Um Ihnen einen Termin vergeben zu können ist es unbedingt notwendig, dass Sie uns Ihren vollständigen Namen, eine Telefonnummer und Ihr Anliegen mitteilen. Wenn Sie uns mitteilen wozu Sie den Termin benötigen, erleichtern Sie uns die Zuteilung und beschleunigen die Terminvergabe.